Baukosten lassen sich in drei zeitliche Hauptbereiche unterteilen:
Kostenkennwerte eines Einfamilienhauses:
1. Herstellungskosten: Dies sind all jene Kosten (ohne USt), die zur Fertigstellung des Werkes vom Bauherrn aufzuwenden sind. Nicht hinein fallen hier die Kosten des Grunderwerbs sowie die Honorare der Ziviltechniker und Planer. Dazu gerechnet werden.
- allgemeine Bauarbeiten wie Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Schuttabfuhr, außergewöhnliche Gründungen, Arbeiten außerhalb des Gebäudes, Errichtung der Außenanlagen, sämtliche Aufschließungskosten sowie die behördlichen Gebühren
- alle konstruktiven Arbeiten (also Rohbauarbeiten) im Bereich Erdbau, Maurern, Betonieren, Zimmerern und Isolierungen. Auch die Dachdeckung, Installation von Blitzschutzvorrichtungen und Innenkanalisation zählen hier dazu.
- Ausbauarbeiten beinhalten dann alle übrigen Tätigkeiten bis zur Fertigstellung. Also Schalungen, Verputz, Verkleidungen, Innenwände, Böden und Bodenaufbauten sowie die gesamte Haustechnik.
2. Die Errichtungskosten: Sie ergeben sich aus Herstellungskosten plus Honorare für Architekten, Planer und Fachleute. Dazuzurechnen sind hier auch die anfallenden Nebenkosten für Kanal, Versicherungen, Bewilligungen etc. Das heißt, in den Errichtungskosten sind bis auf den Liegenschaftsanteil alle Kosten enthalten.
3. Die Gesamtkosten schließlich ergeben sich aus den Errichtungskosten inklusive Grunderwerb.